RS OGH 2020/7/15 21Ds3/19g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.2020
beobachten
merken

Norm

DSt §1 Abs1
RAO §9
RAO §16

Rechtssatz

Genießt der Mandant im Zivilprozess Verfahrenshilfe, trifft den Rechtsanwalt eine sich aus der in § 9 RAO verankerten Treuepflicht ergebende Aufklärungspflicht darüber, mit welchen Kosten der Mandant aufgrund allfälligen außergerichtlichen Einschreitens des Rechtsanwalts in etwa rechnen muss. Verstößt der Rechtsanwalt schuldhaft gegen diese Aufklärungspflicht, verwirklicht er beide Tatbestände des § 1 Abs 1 DSt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133224

Im RIS seit

28.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten