RS OGH 2020/5/26 2Ob92/19x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.2020
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Norm

IO §60
IO §61
KHVG §28

Rechtssatz

Hat der Versicherungsnehmer im Schuldenregulierungsverfahren die angemeldete Ersatzforderung des Geschädigten anerkannt, kommt in einem gegen den Versicherungsnehmer und den Versicherer geführten Folgeprozess oder in einem nach der Unterbrechung fortgesetzten Prozess infolge der Bindungswirkung der Forderungsfeststellung die Erstreckungswirkung des § 28 KHVG nicht zum Tragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133193

Im RIS seit

13.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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