RS OGH 2021/1/28 2Ob100/19y; 2Ob174/20g

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Veröffentlicht am 24.04.2020
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Rechtssatz

Ein strafbefreiender Rücktritt von einer versuchten strafbaren Handlung steht der Annahme von Erbunwürdigkeit iSd § 539 ABGB entgegen.Ein strafbefreiender Rücktritt von einer versuchten strafbaren Handlung steht der Annahme von Erbunwürdigkeit iSd Paragraph 539, ABGB entgegen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rücktritt vom Versuch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133137

Im RIS seit

29.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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