Norm
StPO §281 Abs1 Z1Rechtssatz
Eine infolge fehlerhafter Geschäftsverteilung bewirkte nicht gehörige Gerichtsbesetzung kann erfolgreich nur bei Vorliegen einer Unfairness gegenüber dem Beschwerdeführer gerügt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133118Im RIS seit
15.06.2020Zuletzt aktualisiert am
15.06.2020