RS OGH 2020/2/25 14Os146/19f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2020
beobachten
merken

Rechtssatz

Zwischen dem Vergehen der Störung der Totenruhe nach § 190 Abs 1 StGB und einem vorangegangenen Tötungsdelikt liegt echte Realkonkurrenz vor.Zwischen dem Vergehen der Störung der Totenruhe nach Paragraph 190, Absatz eins, StGB und einem vorangegangenen Tötungsdelikt liegt echte Realkonkurrenz vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133003

Im RIS seit

17.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten