RS OGH 2019/8/22 4Ob139/19y

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Veröffentlicht am 22.08.2019
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Norm

ABGB §321
EStG §33 Abs3a

Rechtssatz

Ist der Familienbonus Plus im konkreten Einzelfall in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, so ist bei mehreren Kindern der gesamte vom Unterhaltsschuldner ausschöpfbare Familienbonus Plus zu berücksichtigen, ohne dass eine Zuordnung zu den einzelnen unterhaltsberechtigten Kindern stattzufinden hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132769

Im RIS seit

23.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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