Norm
ABGB §321Rechtssatz
Ist der Familienbonus Plus im konkreten Einzelfall in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, so ist bei mehreren Kindern der gesamte vom Unterhaltsschuldner ausschöpfbare Familienbonus Plus zu berücksichtigen, ohne dass eine Zuordnung zu den einzelnen unterhaltsberechtigten Kindern stattzufinden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132769Im RIS seit
23.10.2019Zuletzt aktualisiert am
23.10.2019