RS OGH 2019/8/22 4Ob139/19y

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Veröffentlicht am 22.08.2019
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Norm

ABGB §321
EStG §33 Abs3a

Rechtssatz

Ein geldunterhaltspflichtiger Elternteil, der einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, ist grundsätzlich auf den Hälftebetrag des Familienbonus Plus anzuspannen, wenn er diese Leistung mangels Antragstellung nicht bezieht.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 139/19y
    Entscheidungstext OGH 22.08.2019 4 Ob 139/19y
    Beisatz: Umstände, die den sofortigen Bezug des Familienbonus Plus aus bestimmten rücksichtswürdigen Gründen unmöglich oder unzumutbar machen könnten, hat der Unterhaltsschuldner zu behaupten und zu beweisen. (T1)
    Beisatz: So schon 5 Ob 236/18v. (T2)

Schlagworte

Anspannungsgrundsatz; Unterhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132768

Im RIS seit

23.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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