RS OGH 2019/1/29 4Ob220/18h

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Veröffentlicht am 29.01.2019
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Norm

ABGB §1077

Rechtssatz

An die im Drittvertrag vereinbarte Zahlungsmodalität wäre der Vorkaufsberechtigte nur dann nicht gebunden, wenn diese Nebenbedingung für ihn nicht erfüllbar bzw unangemessen wäre, und wenn angenommen werden kann, dass der Verpflichtete den Kaufvertrag mit dem Drittkäufer auch ohne diese Bestimmung bzw anders abgeschlossen hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132676

Im RIS seit

02.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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