Norm
ABGB §1077Rechtssatz
An die im Drittvertrag vereinbarte Zahlungsmodalität wäre der Vorkaufsberechtigte nur dann nicht gebunden, wenn diese Nebenbedingung für ihn nicht erfüllbar bzw unangemessen wäre, und wenn angenommen werden kann, dass der Verpflichtete den Kaufvertrag mit dem Drittkäufer auch ohne diese Bestimmung bzw anders abgeschlossen hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132676Im RIS seit
02.08.2019Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021