Norm
ABGB §1077Rechtssatz
Auch die im Drittvertrag vereinbarte Zahlungsmodalität (Zahlstelle) gehört zu den für den Vorkaufsberechtigten grundsätzlich maßgebenden Bedingungen des Drittvertrags.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132675Im RIS seit
02.08.2019Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021