Norm
ABGB §1077Rechtssatz
Im Fall einer vereinbarten treuhändigen Abwicklung des Liegenschaftskaufs spricht nichts dagegen, die Fälligkeit für den Vorbehaltskäufer, die nach dem Drittvertrag bereits eingetreten ist, mit der Ausübung des Vorkaufsrechts (hier durch Abschluss des Vergleichs) anzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132674Im RIS seit
02.08.2019Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021