RS OGH 2019/1/29 4Ob220/18h

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Veröffentlicht am 29.01.2019
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Norm

ABGB §1077

Rechtssatz

Im Fall einer vereinbarten treuhändigen Abwicklung des Liegenschaftskaufs spricht nichts dagegen, die Fälligkeit für den Vorbehaltskäufer, die nach dem Drittvertrag bereits eingetreten ist, mit der Ausübung des Vorkaufsrechts (hier durch Abschluss des Vergleichs) anzusetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132674

Im RIS seit

02.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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