RS OGH 2019/4/25 6Ob226/18f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2019
beobachten
merken

Norm

KSchG §6 Abs1 Z5
MRG §16 Abs1

Rechtssatz

Eine Wertsicherungsklausel in einem Mietvertrag ist durch das legitime Bedürfnis des Vermieters gerechtfertigt, das Entgelt – insbesondere bei längeren Vertragslaufzeiten – an die tatsächliche Geldentwertung anzupassen und damit das Äquivalenzverhältnis zu wahren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132652

Im RIS seit

29.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten