RS OGH 2016/4/13 10ObS144/15x, 10ObS151/16b, 10ObS61/18w, 10ObS17/19a, 10ObS136/18z, 10ObS45/19v

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Veröffentlicht am 13.04.2016
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Norm

KBGG §2 Abs1 Z2
KBGG idF BGBl 2009/116 §2 Abs6

Rechtssatz

Während eine idente Hauptwohnsitzmeldung vom Elternteil, der die Leistung beantragt und bezieht, und Kind vor der KBGG?Novelle BGBl I 2009/116 lediglich ein Indiz für das Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts bildete, muss nach der geltenden Rechtslage kumulativ zum gemeinsamen Haushalt eine „hauptwohnsitzliche Meldung“ am Ort des gemeinsamen Haushalts vorliegen, damit die Anspruchsvoraussetzung des gemeinsamen Haushalts von Elternteil und Kind erfüllt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0132649

Im RIS seit

25.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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