Norm
AußStrG 2005 §45Rechtssatz
Ungeachtet eines im Namen der betroffenen Person vom Vertreter, Verfahrenshelfer oder Rechtsbeistand erhobenen Rechtsmittels kann die betroffene Person ein selbstständiges Rechtsmittel erheben.
Anmerkung
Siehe auch RS0126515Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132628Im RIS seit
12.07.2019Zuletzt aktualisiert am
06.02.2026