TE Bvwg Erkenntnis 2019/4/17 W124 2217478-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 17.04.2019
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Entscheidungsdatum

17.04.2019

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §15b Abs1
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §52
FPG §55

Spruch

W124 2217478-1/3E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. FELSEISEN als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , zu Recht erkannt:

A)

I. Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF, und §§ 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

II. Der Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt VIII. des angefochtenen Bescheides stattgegeben und dieser ersatzlos behoben.

B)

Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:

1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) brachte am XXXX beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ( in der Folge: BFA) einen Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (AsylG), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, ein. Ein Eurodac-Abgleich der Fingerabdruckdaten des BF ergab keinen Treffer.

Im Rahmen der Erstbefragung am XXXX gab der BF im Wesentlichen an, dass er volljährig und indischer Staatsangehöriger sei. Er habe sich über eine Reiseagentur ein slowakisches Schengenvisum der Kategorie "C", gültig von XXXX besorgt. Damit sei er am XXXX über Dubai nach Österreich eingereist. Der Reisepass sei ihm in Österreich von einem Schlepper abgenommen worden. Er werde in Indien von einer Privatfirma bedroht. Der BF gab keine gesundheitlichen Probleme an, er habe keine Verwandten oder näheren Bekannten in Österreich.

Aufgrund der Angaben des BF richtete das BFA an die Slowakei am XXXX ein auf

Art. 12 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Dublin III-VO), gestützte Aufnahmeersuchen betreffend den BF.

Mit Schreiben vom XXXX stimmten die slowakischen Behörden einer Aufnahme des BF gemäß Art. 12 Abs. 4 Dublin III-VO ausdrücklich zu.

Anlässlich der Einvernahme zur Wahrung des Parteiengehörs vor dem BFA am XXXX gab der BF nach erfolgter Rechtsberatung und im Beisein eines Rechtsberaters in Hindi befragt im Wesentlichen Folgendes an:

Er habe keine Identitätsdokumente. Der BF habe keine gesundheitlichen Probleme. In Österreich habe er keine Verwandten.

Zur Slowakei befragt gab der BF an, er habe das Visum nur gebraucht, um nach Europa einzureisen. Er habe kein Interesse an der Slowakei. Er habe Angst vor der Slowakei. Er kenne dort niemanden und wisse nicht, wie alles funktioniere. Er kenne das Land nicht. Weitere Angaben machte der BF nicht.

Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wies das BFA, EAST-West, mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid, zugestellt am XXXX , den Antrag auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurück und sprach aus, dass die Slowakei für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 12 Abs. 4 der Dublin III-VO zuständig sei (Spruchpunkt I.). Die Außerlandesbringung des BF wurde gemäß § 61 Abs. 1 FPG, angeordnet und festgestellt, dass demzufolge die Abschiebung des BF in die Slowakei gemäß § 61 Abs. 2 FPG zulässig sei (Spruchpunkt II.).

Eine dagegen eingebrachte Beschwerde wurde mit Erkenntnis des BVwG vom XXXX gem. § 5 AsylG 2005 und § 61 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

2. Der BF stellte am XXXX den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz.

Bei der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am XXXX führte der BF aus, dass ihm seine Feinde das Grundstück, um welches es seinerzeit gegangen sei, weggenommen hätten, da diese wissen würden, dass er sich im Ausland aufhalte. Wenn er zurückkommen würde, würde sie ihn umbringen. Er habe das Land seit seiner ersten Einreise nicht verlassen.

3. In der Folge wurde der BF am XXXX mittels Verfahrensanordnung gemäß § 15b AsylG 2005 iVm § 7 Abs. 1 VwGVG aufgefordert in einem namentlich genannten Quartier Unterkunft zu nehmen.

4. Am XXXX fand vor dem BFA eine niederschriftliche Einvernahme statt, welche folgenden Verlauf nahm:

(.......)

F: Fühlen Sie sich psychisch und physisch in der Lage, die Befragung zu absolvieren?

A: Ja.

F: Sind Sie in ärztlicher Behandlung oder leiden Sie an Krankheiten?

A: Ich leide an keinen Krankheiten und bin auch nicht in ärztlicher Behandlung, aber wenn ich Stress habe kann ich nachts nicht schlafen.

F: Sie haben nun die Möglichkeit weitere Tatsachen und Beweismittel oder Identitätsbezeugende Dokumente anzuführen bzw. vorzulegen?

A: Ich habe nichts Neues. Wenn Sie aber etwas brauchen sollten, werde ich es mir zuschicken lassen.

F: Haben Sie einen Vertreter beziehungsweise einen Zustellbevollmächtigten in Ihrem Asylverfahren?

A: Ja, MIVE.

F: Haben Sie im Bereich der EU, in Norwegen oder in Island Verwandte, zu denen ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis bzw. eine besonders enge Beziehung besteht?

A: Nein. Ich habe nur einen weitschichtigen Verwandten, zu dem ich aber keinen Kontakt mehr habe. F: Haben Sie in Österreich aufhältige Eltern oder Kinder (Blutverwandtschaft oder durch Adoption begründet)?

A: Nein.

F: Wann haben Sie Ihr Heimatland verlassen?

A: Ich bin am XXXX nach Österreich gekommen.

F: Haben Sie eine Schule besucht oder haben Sie eine Ausbildung absolviert? Wenn ja, wie lange und in welcher Art?

A: 10 Jahre Grundschule.

F: Welchen Beruf haben Sie in Ihrem Heimatland ausgeübt?

A: Ich habe in der Landwirtschaft gearbeitet.

F: Haben Sie im Herkunftsland oder hier Strafrechtsdelikte begangen?

A: Nein.

F: Haben Sie Angehörige in Ihrem Heimatland? Wenn ja, welche?

A: Ja, meine Mutter, meine Ehefrau und meine zwei Kinder.

F: Haben Sie Kontakt zu den Angehörigen?

A: Ja.

F: Auf welchem Wege haben Sie Kontakt zu Ihren Angehörigen?

A: Über Whatsapp.

F: Wovon bestreiten Ihre Angehörigen den Lebensunterhalt in Ihrem Heimatland?

A: Wir hatten Grundstücke in der Stadt, die wir aber dann verkauft haben.

F: Haben Sie oder Ihre Angehörigen in Ihrem Heimatland Besitztümer (Häuser, Grundstücke,...)?

A: Wir haben Felder und zwei Häuser in meinem Dorf " XXXX ". Sowohl die Felder als auch die Häuser gehören mir.

F: Wo haben Sie zuletzt gelebt, bevor Sie nach Österreich gereist sind?

A: Ich habe im Distrikt XXXX gelebt und ich habe in einer Firma gearbeitet.

F: Und wo haben Sie geschlafen?

A: In der Unterkunft von der Firma.

F: Sind Sie arbeitsfähig? Was würden Sie gerne arbeiten?

A: Ja. Hier würde ich alles arbeiten. Ich habe früher in Indien in der Landwirtschaft gearbeitet. Nachdem die Probleme im Dorf entstanden sind, hat mir ein Freund die Arbeit in der Firma verschafft. Es handelt sich um eine Baufirma.

F: Würden Sie wieder in dieser Firma arbeiten wollen/können?

A: Nein, da meine Gegner sogar in der Firma aufgetaucht sind.

F: Sind Sie in Österreich Mitglied in irgendwelchen Vereinen oder Organisationen?

A: Nein.

F: Hatten Sie wirtschaftliche Gründe Ihre Heimat zu verlassen?

A: Nein.

FLUCHTGRUND:

F: Warum stellen Sie einen Asylantrag bzw. was veranlasste Sie, die Heimat zu verlassen? Schildern Sie bitte möglichst konkret und detailliert Ihre Fluchtgründe!

A: In der Nähe meines Dorfes XXXX gibt es viele Berge. Der Großkonzern " XXXX " hat Granaten auf die Berge geworfen. Die feurigen Steine flogen auf unsere Grundstücke, somit werden unsere Grundstücke verbrannt und ausgelöscht.

F: Warum hat dieser Großkonzern diese Granaten auf die Berge geworfen?

A: Sie haben versucht die Berge zu beseitigen damit sie mehr Platz haben für ihr Unternehmen. Nachgefragt gebe ich an, dass bereits 40% der Berge beseitigt wurden. Sie werfen nach wie vor Granaten auf die Berge. Ich ging zu diesem Großkonzern und bat sie, dass sie damit aufhören, da ich davon einen riesigen Schaden (an den Grundstücken, Feldern) habe. Es sind riesige Felsen, die auf unsere Grundstücke geworfen werden. Ich habe auch Mitarbeiter angestellt, damit sie auf unseren Felder arbeiten, aber diese wurden auch öfters wegen des Vulkanausbruchs verletzt. Als der Vulkan immer ausgebrochen ist, konnten weder ich noch die Arbeiter auf die Felder gehen. Ich bat sogar den Chef des Großkonzerns, dass er uns zumindest warnt, wenn er den Vulkan zum Ausbruch bringt, eben aufgrund unserer Sicherheit, aber sie hörten nicht auf uns. Sie haben den Vulkan zum Ausbruch gebracht, ohne uns zu informieren. Da es nicht aufhörte, musste ich zur Polizei gehen und machte eine Beschwerde. Die Polizei hingegen sagte mir, es wäre ein privates Problem und, dass sie sich aufgrund dessen nicht darum kümmern können. Also wurde ich von der Polizei nicht unterstützt. Deshalb ging ich zum Distrikt Collector, um die Beschwerde bei einer anderen Behörde einzureichen und es wurde uns, also mir und einigen Leuten aus dem Dorf sowie dem Dorfvorstand, gesagt, wir sollten warten, wir werden eine Antwort bekommen, aber es kam keine Antwort. Wir gingen auch zu "MLA" (nachgefragt gebe ich an, dass das eine öffentliche, politische Behörde in Indien ist). Aber von nirgendwo kam eine Antwort. Bevor die Beschwerden bei den Behörden eingeleitet werden, wurde ich und meine Familie vom Filialleiter des Großkonzerns in unserem Dorf bedroht. Der Gründer dieses Großkonzerns ist ein Parlamentsmitglied und hat 50 solcher Großkonzerne. Als die Personen des Großkonzerns erfuhren, dass wir Beschwerde gegen sie eingereicht haben und, dass wir sich an die verschiedensten Behörden gewendet haben, wurden ich und meine Familie vom o.a. Filialleiter mit dem Tod bedroht. Eines Tages ging ich in der Nacht zu den Feldern, um diese mit Wasser zu versorgen. An diesem Tag ging ich alleine zum Feld. Die Felder grenzen an die Wälder, genau da wo die Vulkane ausbrechen. Sie wussten, dass ich täglich um 21:00 Uhr zum Feld gehe.

F: Warum gingen Sie nur an diesem Tag alleine zum Feld?

A: Ich gehe um diese Uhrzeit immer alleine zum Feld.

F: Wer genau wusste, dass Sie um diese Uhrzeit zum Feld gehen?

A: Die Leute des Großkonzerns.

F: Welche Leute genau? Welchen Posten hatten diese Leute in diesem Großkonzern?

A: Techniker und Angestellte, normale Mitarbeiter.

Sie können nun fortsetzen!

A: Als ich zum Feld kam, standen diese Leute bereits dort und gleich nach meiner Ankunft wurde ich von ihnen brutal verprügelt. Bei der Schlägerei war es bei den Feldern sehr wässrig, ich bin ausgerutscht und bin in den Brunnen, der 15-20 Meter tief war, ausgerutscht. Bis in der Früh musste ich dort bleiben. In der Früh, als die Arbeiter kamen, habe ich um Hilfe gerufen, die mich dann befreiten. Als dies alles passiert ist, hatte ich Angst erneut zu irgendeiner Behörde zu gehen, da ich mich um mein Leben fürchtete. Ich habe danach einem Freund von meinem Problem erzählt, der mir dann diese Arbeit bei einer Baufirma verschafft hat. Dort habe ich auch gearbeitet, ca. 6 Monate lang. Im Nachhinein haben sich die Behörden eingeschaltet und sind zum Großkonzern unseren Dorfes gegangen und haben eine Kontrolle durchgeführt. Die Leiter des Großkonzerns sind erneut zu mir gekommen. Sie haben meinen Aufenthalt aufgedeckt und haben mir gesagt, dass sie nun nur wegen mir Probleme mit den Behörde haben. Dann kamen diese Leute vom Großkonzern in die Baufirma und schlugen mich erneut. Ich dachte, dass wenn es so weiter geht, sie mich noch töten werden. Ein Freund und ich sprachen dann über das Problem. Er riet mir das Land zu verlassen, da mir dort keine Sicherheit gewährt wurde. Also ging ich zum Konsulat XXXX und beantrage ein Visum und bis ich mein Visum erhalten habe, habe ich versteckt gelebt und dann flüchtete ich endgültig nach Österreich.

F: Wie haben die Behörden nach der Kontrolle letztendlich entschieden?

A: Wahrscheinlich hat der Großkonzern die Behörden überzeugt, ich weiß es nicht genau. Jedenfalls wurden nach wie vor Granaten auf die Berge geworfen.

F: Wenn Sie und Ihre Familie so wie Sie behaupten bedroht wurden, wieso ist dann Ihre Familie dort geblieben?

A: Sie leben nicht in unserem Dorf. Meine Gattin und meine Kinder leben jetzt bei meinen Schwiegereltern.

F: Wo?

A: Ca. 180 km von meinem Dorf entfernt.

F: Warum sind Sie nicht mit Ihrer Familie mitgezogen und wohnen nun auch bei Ihren Schwiegereltern?

A: Ich bin mit meiner Familie ja schon in das Dorf gezogen, wo die Baufirma ist, und dort haben mich die Leute des Großkonzerns auch gefunden.

F: Haben Sie sich an die Polizei gewendet bzgl. der Drohungen und der von Ihnen behaupteten Schlägerei?

A: Ich dachte mir, wenn ich wieder zur Polizei gehe, werden sie mich töten.

F: Wie haben diese Leute des Großkonzerns Ihren Aufenthaltsort herausgefunden?

A: Ich weiß es nicht.

F: Wann genau und von wie vielen Leuten wurden Sie wie von Ihnen behauptet verprügelt?

A: Von 4-5 Personen.

F: Woher wollen Sie wissen, dass es Leute des Großkonzerns waren, die Sie laut Ihnen verprügelt haben?

A: 1. sprachen sie nicht die Sprache Telugu und 2. Hatten sie einige Instrumente mit, mit welchen sie mich geschlagen haben, die sie aber auch für die Zerstörung der Berge verwendet haben. Sie haben die Sprache Orisa gesprochen bzw. denke ich, dass sie diese Sprache sprechen.

F: In welcher Sprache haben Sie mit den Leuten des Großkonzerns gesprochen?

A: Ich habe nicht mit ihnen gesprochen. Sie haben ja gleich den Anschlag auf mich ausgeübt.

F: Welche Instrumente waren das?

A: Eisenstangen. Es waren auch Geräte, die die Granaten auslösen.

F: Wann genau?

A: Es war Nacht, es war dunkel. Ich habe nur 4-5 Personen gesehen. Sie wussten, dass ich um 21:00 Uhr zum Feld gehe.

F: Woher sollten diese Leute das wissen?

A: Da nicht nur ich, sondern alle Dorfeinwohner um diese Uhrzeit zum Feld gehen. Jeder hat sein eigenes Feld.

F: Sind die Felder soweit auseinander? Hat Sie keiner gesehen oder gehört?

A: Der Weg führt zwar zu den Feldern hin. Meine Felder waren aber tief in den Wäldern bzw. weiter weg.

F: Und Sie gehen immer nur alleine zu Ihren Feldern um diese mit Wasser zu versorgen?

A: Ja, genau.

F: Und wie kommt es dann, dass die Arbeiter Sie hören konnten, obwohl nur Sie Ihre Felder versorgen und Ihre Felder tief im Wald sind, wie Sie sagen und Sie keiner hören könnte?

A: Wie gesagt, das waren meine Arbeiter. In der Hochsaison muss ich wen anstellen.

F: Wann genau wurden Sie wie von Ihnen angegeben verprügelt?

A: Ca. 1 1/2 Jahre vor meiner Flucht. Den Monat weiß ich nicht mehr. Ich ging immer mit dem Dorfvorstand und mit den älteren Personen des Dorfes zum Konzern und bat Sie, dass diese endlich mit dem Vulkanausbruch aufhören sollen oder uns zumindest warnen sollen.

F: Und nur Sie wurden von den Leuten des Großkonzerns wie von Ihnen behauptet bedroht?

A: Meistens gingen nur mein Bruder und ich zum Großkonzern, aber wir baten eben auch den Dorfvorstand und die älteren Personen zum Konzern mitzukommen. Die Beschwerden habe aber nur ich eingereicht, nicht der Vorstand.

F: Warum nur Sie?

A: Weil ich am meisten betroffen war und meine Felder gleich neben dem Vulkan sind. Am Anfang hat der Vulkan die Felsen in die Gegenrichtung geschossen, aber nach den Jahren sind sie auch in die Richtung meiner Felder geworfen worden.

F: Wo und wie lange haben Sie in Indien versteckt gelebt?

A: Zuerst 2 Monate in Hydra Bad wegen dem Visum und dann hat der Freund, der mir den Job in der Baufirma verschafft hat, einen Freund von ihm gebeten, dass er mich aufnimmt. Zu dieser Zeit habe ich aber nicht mehr gearbeitet und versteckt gelebt.

F: Wo und wie lange haben Sie bei diesem Freund gelebt?

A: Das weiß ich nicht genau. Es war in XXXX .

F: Wie heißt dieser Freund und wie lautet die genaue Adresse?

A: Er heißt XXXX .

F: Und die genaue Adresse?

A: Ich denke gerade nach (Anmerkung: AW überlegt einige Sekunden). Ich habe sie leider vergessen. Es sind schon 1 1/2 Jahre vergangen, es fällt mir gerade nicht ein. (Anmerkung: nach etwa einer Minute ist dem AW die Adresse doch eingefallen) Es ist XXXX . Der Großkonzern hat meine ganzen Besitztümer (Grundstücke) unrechtmäßig in Besitz genommen.

F: Woher wissen Sie das?

A: Ich habe ja noch Kontakt mit Freunden aus meinem Dorf.

F: Wie ist das rechtlich möglich, dass der Großkonzern Ihre Grundstücke in Besitz nimmt ohne Ihrem Einverständnis?

A: Das ist auch meine Frage, ich weiß es nicht.

F: Hatten Sie jemals Probleme mit der Polizei, weiteren (Sicherheits-)Behörden, dem Militär oder Gerichten in Indien?

A: Nein. Ich bin ein friedlicher Mensch.

F: Was hätten Sie bei einer Rückkehr in Ihr Heimatland zu befürchten?

A: Ich habe Angst. Die Leute vom Großkonzern wollen mich sicherlich töten.

F: Ihnen wurden die Länderfeststellungen zu Indien ausgefolgt. Sie haben bis XXXX Zeit diesbezüglich eine Stellungnahme abzugeben? Diese muss auch bis zu diesem Tag bei der Behörde einlangen.

A: Nein, vielen Dank, ich verzichte. Ich kann genauso im Internet überprüfen wie die Lage dort ist.

F: Haben Sie den Dolmetscher einwandfrei verstanden, konnten Sie der Einvernahme folgen?

A: Ja.

F: Wollen Sie noch etwas angeben bzw. hinzufügen abschließend?

A: Sie können die Nummer meiner Grundstücke zur Hand nehmen. Wenn Sie wollen, damit Sie einer Recherche nachgehen können.

Anmerkung: dem AW werden die VAO § 29/3/5 und Ladung zur EV für den 08.11.2018 ausgefolgt und übersetzt.

Es wird Ihnen nunmehr die Niederschrift rückübersetzt und Sie haben danach die Möglichkeit noch etwas richtig zu stellen oder hinzuzufügen.

F: Haben Sie nun nach Rückübersetzung Einwendungen vorzubringen?

A: Nein.

F: Wurde alles vollständig und richtig protokolliert?

A: Ja.

(......)

5. Am XXXX fand neuerlich eine Einvernahme des BF vor dem BFA statt

und nahm folgenden Verlauf:

(.......)

LA. Haben Sie schon ein Rückkehrberatungsgespräch absolviert?

VP: Nein, aber heute gehe ich hin.

LA: Haben Sie einen Vertreter beziehungsweise einen Zustellbevollmächtigten in Ihrem Asylverfahren?

VP: Ja, XXXX .

LA: Sind Sie damit einverstanden, die Einvernahme heute ohne Ihren Vertreter zu absolvieren?

VP: Ja.

LA: Sämtliche Personaldaten betreffend seiner Person und seiner Kernfamilie vom Dolmetscher befragt und aufgenommen?

VP: Stimmt alles.

LA: Fühlen Sie sich psychisch und physisch in der Lage, die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten?

VP: Ja.

LA: Sollten Sie eine Pause einlegen wollen, kann die Einvernahme jederzeit unterbrochen werden.

VP: Ja

LA Verstehen Sie die anwesende Dolmetscherin?

VP: Ja

........................

LA: Haben Sie im Asylverfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht und wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt und korrekt protokolliert?

VP: Ja

LA: Stimmen die Angaben, die Sie bei der Erstbefragung betreffend Ihrer Flucht bei der Polizei angegeben haben?

VP: Ja

LA: Sie haben heute Gelegenheit, die Gründe für Ihren Antrag auf internationalen Schutz ausführlich darzulegen. Versuchen Sie nach Möglichkeit Ihre Gründe so detailliert zu schildern, dass diese auch für eine unbeteiligte Person nachvollziehbar sind. Wenn Sie etwas nicht verstehen, können sie Rückfragen stellen.

VP: Ja

LA: Sind Sie verheiratet? Wenn ja, wie lauten die Daten (Name, Geburtsdatum) Ihrer Gattin?

VP: Ja, XXXX , an das Geburtsdatum kann ich mich nicht mehr erinnern.

LA: Haben Sie Kinder?

VP: Ja, 2 Kinder.

LA: Wie heißen sie und wie alt sind die Kinder?

VP: XXXX 7 Jahre alt und XXXX 2 Jahre alt

LA: Lebt Ihre Frau und Ihre Kinder noch in Indien?

VP: Ja.

LA: Wie geht es Ihrer Familie jetzt, wenn Sie nicht daheim sind?

VP: Es geht.

LA: Wie geht es Ihnen hier jetzt, Sind Sie gesund?

VP: Ja, ich bin gesund.

LA: Stehen Sie in ärztlicher Behandlung?

VP: Nein.

LA: Wo wohnen Sie jetzt?

VP: In Wien in der XXXX .

LA: Sie haben eine Anordnung erhalten, dass Sie hier leben müssen. Wieso sind Sie nach Wien gezogen?

VP: Ich war 3 Monate in Klagenfurt. Es gab dort viele Schlägereien und mir wurde mein Handy gestohlen. Ich konnte das Essen dort nicht essen und ich hielt es dort nicht aus.

LA: Bitte geben Sie so genau wie möglich die Adresse im Heimatland an, an der Sie zuletzt gelebt haben?

VP: Im Dorf XXXX , Distrikt XXXX und im Bundesstaat XXXX ,

Postzuständigkeit: PIN XXXX

LA: Wie lange haben Sie an der genannten Adresse gelebt?

VP: Seit meiner Kindheit.

LA: Möchten Sie irgendwelche Papiere/Dokumente/ etc. vorlegen? Haben Sie Dokumente bei sich? Sie haben bis jetzt nichts vorgelegt?

VP: Meine Geburtsurkunde habe ich in Wien. Dokumente habe ich nicht. Ich habe aber einen indischen Führerschein den habe ich beim Verkehrsamt Wien abgeben müssen und ich bekomme erst einen neuen, wenn ich die weiße Karte erhalte. Die Geburtsurkunde werde ich ihnen zukommen lassen.

LA: Unter welchen Umständen (Haus, Wohnung) und mit wem lebten Sie dort?

VP: Das war mein eigenes Haus. Mit meiner Mutter und mit meiner Familie.

LA: Wie war die allgemeine Sicherheitslage in ihrem Dorf?

VP: Es ist eigentlich ok gewesen, aber auf Grund meiner Probleme musste ich flüchten.

LA: Wieso mussten Sie flüchten?

VP: Es gab viele Steine und Felsen die auf uns geschossen wurden, es wurden auch Granaten auf uns geworfen. Mein Feld war sehr betroffen, die Felsen und Granaten sind immer auf unser Feld gelangt, daher ist es zu einem großen Schaden gekommen. Es gab viele Unterhaltungen und Streitereien mit dem Unternehmer.

LA: Wie haben sie Ihren Lebensunterhalt bestritten?

VP: Ich hatte ein Feld in der Stadt das habe ich jetzt verkauft.

LA: Haben Sie in Indien gearbeitet?

VP: Ja, bei einem Bauunternehmen.

LA: Was ist mit Ihrem Haus passiert?

VP: Mit unserem Haus ist nichts passiert. Aber auf unserem Feld wurde immer wieder Granaten geworfen, es gab auch eine Untersuchung, da ich eine Beschwerde eingeleitet habe. Auf unserem Feld konnten wir nichts mehr Ernten, da die Ernte aufgrund der Felsen zerstört war. Die Arbeiter kamen auch nicht mehr aufs Feld, weil Sie Angst um Ihr Leben hatten. Auch die Tiere sind gestorben.

LA: Haben Sie noch weitere Angehörige in Ihrer Heimat?

VP: Meine Mutter und mein Bruder, aber er ist nicht mehr in Indien. Die Familie meines Bruders wohnt immer noch dort.

LA: Wo lebt Ihre Familie jetzt?

VP: Sie leben in XXXX .

LA: Wie weit ist das entfernt von Ihrem Haus?

VP: 160 km.

LA: Warum können Sie auch nicht dort leben?

VP: Ich habe dort gelebt. Das war auch meine Absicht dort zu leben. Aufgrund der Probleme und weil ich Angst um mein Leben hatte bin ich geflüchtet. Ich habe auch beim Bau dann dort gearbeitet.

LA: Und wie geht es Ihrer Familie jetzt dort?

VP: Es geht, sie leben mit meinen Schwiegereltern dort. Ich habe früher in Dubai gelebt, ich habe mir auch gedacht, dass ich dorthin flüchten soll, nach 1 Jahr musste ich nach Indien zurück. Die Leute haben mir gesagt, dass ich hierherkommen soll, weil ich hier so lange leben kann wie ich will.

LA: Wer waren die Leute, die Ihnen das gesagt haben?

VP: Ich ging in ein Büro in Indien. Dort haben Sie mir gesagt, dass Österreich ein sicheres Land ist.

LA: Hatten Sie wirtschaftliche Gründe Ihre Heimat zu verlassen?

VP: Nein.

LA: Haben Sie noch Dokument in Ihrer Heimat?

VP: Ja, die Beschwerden, die ich in der Heimat gemacht. Ich ging auch zum Dorfvorstand und ich habe mich über das Problem beschwert, ich habe auch etwas Schriftliches von Ihm bekommen. Ich ging auch zur Polizei aber sie wollten keine Anzeige aufnehmen, sie meinten dass ich es selber klären muss.

LA: Wann haben Sie diese Beschwerden gemacht?

VP: Im Jahr XXXX .

LA. Wann genau im Jahr XXXX ?

VP: Das weiß ich nicht mehr, ich werde Ihnen diese Beschwerde vorlegen.

LA: In weicher Behörde haben Sie diese Beschwerde eingebracht?

VP: Beim Distriktvorsitz.

LA: Hat Ihnen diese Behörde etwas zurückgeschrieben?

VP: Sie gingen zu diesem Ort wo das Problem war und haben eine Untersuchung durchgeführt. Sie haben es ermöglicht, dass das Unternehmen einige Tage diese Felsen nicht gesprengt haben.

LA: Was war dann?

VP: Der Unternehmer hat mitbekommen, dass ich eine Beschwerde gegen Ihn eingeleitet habe, weshalb es zu dieser Untersuchung kam. Sie haben herausgefunden, dass ich die Beschwerde eingeleitet habe, also war ich ihr nächstes Ziel. Sie planten Anschläge gegen mich.

LA: War das nur ein Feld, Ihres, was betroffen war oder gab es dort mehrere Felder, die dort ebenfalls beschossen wurden?

VP: Nein, nur meine Felder waren betroffen. Wenn die Felsen gesprengt werden, landeten Sie immer in meinem Feld. In Zukunft werden auch die anderen Felder betroffen werden aber jetzt nur meine.

LA: Diese Sprengungen passieren seit XXXX und dauern bis heute noch an?

VP: Seit XXXX gibt es diese Sprengungen.

LA. Und XXXX haben Sie sich beschwert?

VP: Damals haben diese Sprengungen nicht meine Felder getroffen.

LA: Die Besitzer der anderen Felder haben sich vorher nie beschwert, ganze 6 Jahre nicht?

VP: Nein, dass ist ein riesiger Berg. Das wollen Sie alle wegsprengen. Die Sprengung habe sie vom Berg weg gesprengt. Schauen Sie mich an, ich bin seit 2 Jahren hier. Ich bin hierhergekommen um ein sicheres Leben zu haben.

LA: Ich gebe Ihnen den Auftrag uns innerhalb der nächsten 2 Woche diese Unterlagen zu schicken?

VP: Es lebt aber keiner in unserem Dorf. Ich werde dort wen hinschicken.

LA: Waren oder sind Sie im Heimatland Mitglied einer politischen Organisation oder eines politischen Vereins?

VP: Nein.

LA: Welcher Volksgruppe / Religion gehören Sie an?

VP: Ich bin Reddy und Hindu.

LA: Wie würden Sie Ihre wirtschaftliche / finanzielle Situation zuletzt (vor der Flucht) im Heimatland gemessen am landesüblichen Durchschnitt bezeichnen?

VP: Es war sehr gut.

LA: Haben Sie jetzt noch Kontakt ins Heimatland? (telefonisch, e-mail, postalisch, etc.)

VP: Ja, habe ich. Mit meiner Frau 1 oder 2 mal im Monat. Wenn es Ihnen nicht gesundheitlich gut geht dann öfters.

LA: Haben Sie im Herkunftsland oder hier in Österreich Strafrechtsdelikte begangen?

VP: Nein

LA: Hatten Sie aufgrund Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit bzw. Religionszugehörigkeit von offiziellen Stellen Probleme in der Heimat?

VP: Nein

LA: Hatten Sie auch Probleme mit staatlichen Einrichtungen oder der Polizei?

VP: Nein

LA: Wie hoch sind Ihre Berge, wo angeblich Granaten hingeworfen wurden?

VP: Sehr groß, wie hoch das weiß ich nicht.

LA: Wie weit sind diese Berge entfernt von Ihrem Grundstück?

VP: Meine Felder sind unter dem Berg.

Bei der Einvernahme im Bundesamt am XXXX haben Sie zu Ihren

Fluchtgrund angegeben:

"In der Nähe meines Dorfes XXXX gibt es viele Berge. Der Großkonzern " XXXX " hat Granaten auf die Berge geworfen. Die feurigen Steine flogen auf unsere Grundstücke, somit werden unsere Grundstücke verbrannt und ausgelöscht.

Dieser Großkonzern hat versucht die Berge zu beseitigen, damit sie mehr Platz haben für ihr Unternehmen. Nachgefragt gebe ich an, dass bereits 40% der Berge beseitigt wurden. Sie werfen nach wie vor Granaten auf die Berge. Ich ging zu diesem Großkonzern und bat sie, dass sie damit aufhören, da ich davon einen riesigen Schaden (an den Grundstücken, Feldern) habe. Es sind riesige Felsen, die auf unsere Grundstücke geworfen werden. Ich habe auch Mitarbeiter angestellt, damit sie auf unseren Felder arbeiten, aber diese wurden auch öfters wegen des Vulkansausbruchs verletzt. Als der Vulkan immer ausgebrochen ist, konnten weder ich noch die Arbeiter auf die Felder gehen. Ich bat sogar den Chef des Großkonzerns, dass er uns zumindest warnt, wenn er den Vulkan zum Ausbruch bringt, eben aufgrund unserer Sicherheit, aber sie hörten nicht auf uns. Sie haben den Vulkan zum Ausbruch gebracht ohne uns zu informieren. Da es nicht aufhörte, musste ich zur Polizei gehen und machte eine Beschwerde. Die Polizei hingegen sagte mir, es wäre ein privates Problem und, dass sie sich aufgrund dessen nicht darum kümmern können. Also wurde ich von der Polizei nicht unterstützt. Deshalb ging ich zum Distrikt Collector, um die Beschwerde bei einer anderen Behörde einzureichen, und es wurde uns, also mir und einigen Leuten aus dem Dorf sowie dem Dorfvorstand, gesagt, wir sollten warten, wir werden eine Antwort bekommen, aber es kam keine Antwort. Wir gingen auch zu "MLA" (nachgefragt gebe ich an, dass das eine öffentliche, politische Behörde in Indien ist). Aber von nirgendwo kam eine Antwort. Bevor die Beschwerden bei den Behörden eingeleitet wurden, wurde ich und meine Familie vom Filialleiter des Großkonzerns in unserem Dorf bedroht. Der Gründer dieses Großkonzerns ist ein Parlamentsmitglied und hat 50 solcher Großkonzerne. Als die Personen des Großkonzerns erfuhren, dass wir Beschwerde gegen sie eingereicht haben und, dass wir sich an die verschiedensten Behörden gewendet haben, wurden ich und meine Familie vom oa. Filialleiter mit dem Tod bedroht. Eines Tages ging in der Nacht zu den Feldern um diese mit Wasser zu versorgen. An diesem Tag ging ich alleine zum Feld. Die Felder grenzen an die Wälder, genau da wo die Vulkane ausbrechen. Sie wussten, dass ich täglich um 21:00 Uhr zum Feld gehe.

Als ich zum Feld kam, standen diese Leute bereits dort und gleich nach meiner Ankunft wurde ich von ihnen brutal verprügelt. Bei der Schlägerei war es bei den Feldern sehr wässrig, ich bin ausgerutscht und bin in den Brunnen, der 15-20 Meter tief war, ausgerutscht. Bis in der Früh musste ich dort bleiben. In der Früh, als die Arbeiter kamen, habe ich um Hilfe gerufen, die mich dann befreiten. Als dies alles passiert ist, hatte ich Angst erneut zu irgendeiner Behörde zu gehen, da ich mich um mein Leben fürchtete. Ich habe danach einem Freund von meinem Problem erzählt, der mir dann diese Arbeit bei einer Baufirma verschafft hat. Dort habe ich auch gearbeitet, ca. 6 Monate lang. Im Nachhinein haben sich die Behörden eingeschaltet und sind zum Großkonzern unseres Dorfes gegangen und haben eine Kontrolle durchgeführt. Die Leiter des Großkonzerns sind erneut zu mir gekommen. Sie haben meinen Aufenthalt aufgedeckt und haben mir gesagt, dass sie nun nur wegen mir Probleme mit den Behörden haben. Dann kamen diese Leute vom Großkonzern in die Baufirma und schlugen mich erneut. Ich dachte, dass wenn es so weitergeht, sie mich noch töten werden. Ein Freund und ich sprachen dann über das Problem. Er riet mir das Land zu verlassen, da mir dort keine Sicherheit gewährt wurde. Also ging ich zum Konsulat XXXX und beantrage ein Visum und bis ich mein Visum erhalten habe, habe ich versteckt gelebt und dann flüchtete ich endgültig nach Österreich.

Entsprechen diese Angaben, die Sie am XXXX gemacht haben, der Wahrheit?

VP: Ja

LA. Sie gaben damals an, dass Sie bedroht wurden?

VP: Ja, es gab auch einen Anschlag gegen mich.

LA: Wann war dass, als Sie zu dem Feld gegangen sein, den Tag bitte angeben?

VP: An diesen Tag kann ich mich nicht erinnern, es war Nacht. Das Datum weiß ich nicht mehr.

LA: Wie war das Wetter?

VP: Es war gut, ich glaube das war im Sommer.

LA: Wer sind Ihre Gegner?

VP: Der Unternehmer, der das Unternehmen führt.

LA: Warum bedroht er Sie? Es wird schon seit 11 Jahre das gemacht und gerade Sie werden bedroht?

VP: Wie gesagt, ich bin zu ihm gegangen, dass er aufhören soll. Das hat nichts genützt und deshalb habe ich eine Beschwerde eingebracht.

LA: Wie viele Leute haben Sie damals verprügelt?

VP: 3 bis 4 Personen, es war dunkel und es war Nacht und ich konnte diese Leute nicht erkennen.

LA: Wie waren diese Leute angezogen?

VP: Sie trugen ein nationales Lungi, sie haben aber nicht meine Sprache gesprochen, sie waren nicht Personen von meinem Ortsgebiet.

LA: Wurden Sie verletzt?

VP: Nein, ich bin von dort geflüchtet.

LA: Also sind Sie nicht verprügelt worden?

VP: Sie wollten mich schlagen, aber sie haben es nicht geschafft. Sie sind mit Waffen gekommen und mit Holzstangen.

LA: Welche Waffen waren das?

VP: Das konnte ich nicht sehen.

LA: Haben Sie diesen Überfall der Polizei gemeldet?

VP: Ja, die Polizei sagte, dass ich das selber klären müsste.

LA: Den Überfall?

VP: Sie haben mich gefragt, ob ich Verletzungen habe. Ich sagte nein, dann muss ich das selber klären. Sie hatten selber Angst von diesem Unternehmer.

LA: Wie heißt eigentlich dieser Großkonzern?

VP: XXXX .

LA: Wie heißt der Unternehmer?

VP: Das weiß ich nicht genau, man nennt XXXX

LA: Besteht ein offizieller Haftbefehl gegen Sie im Heimatland?

VP: Nein

LA: Sie bekommen von mir eine Länderfeststellung zu Indien ausgehändigt. Sie bekommen 1 Wochen Zeit eine Stellungnahme dazu abzugeben.

VP: Ja.

LA: Haben Sie noch andere weitere Fluchtgründe?

VP: Nein.

LA: Was würden Sie im Falle einer Rückkehr in Ihren Heimatstaat befürchten? Was würde Sie dort erwarten?

VP: Ich bin in ein anderes Bundesland geflüchtet, aber dort hat er mich auch gefunden und ich wurde mit dem Tod bedroht.

LA: Wann hat Ihnen dieser Unternehmer das letzte Mal bedroht?

VP: (AW überlegt)... das war.. vor ca. 1 1/2 Jahre bevor ich nach Österreich gekommen bin.

LA. Wie oft wurden Sie bedroht?

VP: 2-mal.

LA: Wo war das 2x?

VP: Dort wo ich gearbeitet habe beim Bauunternehmer

LA: Wer hat Sie dort bedroht?

VP: Das waren seine Leute. Sie haben aber nicht meine Sprache gesprochen, aber es waren Leute vom Unternehmen. Sie haben recht. In 1 oder 2 Jahren sind die anderen Dorfbewohner betroffen und beschweren sich, damit eine Maßnahme gesetzt wird, daß diese Sprengungen aufhören. Es ist dann gut für mich, dann werde ich wieder dort hingehen und dort leben können. Meine Frau hat in meinem Heimatdorf eine Arbeit gehabt und diese musste Sie aufgeben.

LA: Bestehen Anzeigen oder Verurteilungen gegen Sie in Ihrer Heimat?

VP: Nein

LA: Wovon werden Sie hier leben bzw. wie bestreiten Sie hier in Österreich Ihren Lebensunterhalt?

VP: Ich werde Reklamen austeilen.

LA: Haben Sie in Österreich Verwandte?

VP: Ich hatte, aber sein Kind hatte mentale Probleme daher ist er von hier gegangen.

LA: Wer ist Ihr Unterkunftgeber?

VP: Er ist ein Herr unseres Distriktes. Er ist auch ein Inder. Er ist auch Asylwerber. Er nimmt auch dort Unterkunft. Sein Name ist XXXX , mehr weiß ich nicht über ihn.

LA: Besuchten Sie Kurse (z.B. Deutschkurs) oder machten Sie Ausbildungen?

VP: Ich ging in Klagenfurt zu einem Kurs, aber der kostete ca. €

400,-- aber das Geld hatte ich nicht.

LA: Kostet Ihnen der Rechtsanwalt etwas?

VP: Ja, € 100,-- habe ich dort gezahlt. Lege auch eine Rechnung vor.

LA: Sind Sie Mitglied in einem Verein, oder einer Organisation hier in Österreich?

VP: Nein.

LA: Verfügen Sie über Eigentum in Österreich?

VP: Nein.

LA: Sind Sie damit einverstanden, dass wir Vorortrecherchen durchführen können?

VP: Ja, natürlich.

LA: Haben Sie bis jetzt alles sagen können, was sie wollten? Haben Sie ausreden dürfen?

VP: Ich möchte noch was sagen: Ich wollte ehrlich nur in Indien leben. Seit diesen Problemen bin ich mental sehr gestresst, ich hatte immer Angst um meine Frau und Kinder. Und um mich, als ich mit dem Tod bedroht wurde. Ich bin auch hier gestresst. Ich werde alle 14 Tage kontrolliert. Von der Polizei werde ich immer kontrolliert. Sie haben mich einmal mitgenommen ohne Grund. Ich habe auch hier Angst. Ich kann hier kein friedliches Leben führen.

LA. Warum habe Sie nicht Ihre Familie mitgenommen hier her?

VP: Ich wollte zuerst alleine hierherkommen und dann meine Familie nachholen. Ich wollte zuerst einmal hier in Frieden sein. Meine Felder sind jetzt in Besitz des Unternehmens.

LA: Sie wurden enteignet?

VP: Sie sind noch auf meinen Namen, aber er hat sie in Besitz genommen.

LA: Sie haben eine Ladung zu einem Beratungsgespräch zur freiwilligen Rückkehr erhalten. Sie werden hiermit belehrt, diesen Termin wahrzunehmen. Haben Sie das verstanden?

VP: Ja.

LA: Es gibt natürlich die freiwillige Rückkehr?

VP: Ok, Es tut mir leid, aber ich will nicht dorthin gehen. Aber ich gehe dort hin. Ich möchte nur in Sicherheit leben.

Es wurde von Ihnen bis zur Bescheiderstellung keine Stellungnahme zur Länderfeststellung abgegeben.

Mit Verfahrensanordnung vom heutigen Tag wurde Ihnen ein Rechtsberater gemäß § 52 BFA-VG für ein allfälliges Beschwerdeverfahren zur Seite gestellt.

(.........)

6. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AslyG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Indien (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Dem BF wurde gemäß § 57 AsylG ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt III). Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 2 Z 2 FPG erlassen und weiters gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Indien zulässig sei (Spruchpunkt IV. und V). Unter Spruchpunkt VI. wurde einer Beschwerde gegen diese Entscheidung gemäß § 18 Abs 1 Z 5 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt und festgestellt, dass gemäß § 55 Abs. 1a FPG keine Frist für die freiwillige Ausreise bestehe (Spruchpunkt VII.). Unter Spruchpunkt VIII. wurde dem BF gemäß § 15 b Abs. 1 AsylG aufgetragen, ab dem XXXX in einem namentlich genannten Quartier Unterkunft zu nehmen.

Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der BF angegeben habe sein Herkunftsland verlassen zu haben, weil auf sein Grundstück Felsbrocken gefallen seien, die von einem Berg weggesprengt worden seien. Der BF hätte sich beschwert und würden diese demzufolge vom Chef dieser Firma bedroht werden und ihnen das Grundstück weggenommen. Der BF sei deshalb einmal brutal verprügelt worden. Hierzu würde auf die Einvernahmen im BFA verwiesen werden.

In der Einvernahme vom XXXX habe der BF zunächst angegeben versprügelt worden zu sein, während er unmittelbar später dazu ausführte nicht verprügelt worden zu sein, da er entkommen hätte können. Ebenso habe er am XXXX noch angegeben sich in einem Brunnen versteckt zu haben, während er am XXXX dazu ausführte in einen 20 Meter tiefen Brunnen gefallen zu sein. Des weiteres habe dieser ausgeführt, dass die Leute, die ihn bedroht hätten, Eisenstangen mitgebracht hätten, während er in der zweiten Einvernahme am XXXX erläuterte, dass diese Männer Waffen mitgehabt hätten. Gesehen hätte der BF diese Waffen allerdings nicht, da es finster gewesen sei.

Unglaubwürdig sei überdies, dass das Feld mit Felsbrocken übersät gewesen sei, aber sein Haus davon nichts abbekommen habe. Gesprengt hätte man bereits seit dem Jahr XXXX und habe der BF erst XXXX Indien verlassen und würde erst jetzt seinen Fluchtgrund geltend machen. Es würde zwar stimmen, dass es im Gebiet des BF laut Antwort der Staatendokumentation vom XXXX Landraub geben würde, aber nie glaubhaft dargelegt worden sei, dass der BF damit betroffen gewesen sei. Wenn man so wie der BF angebe, dass Felsen vom Berg in dessen Grundstück fliegen hätten können, so würde dies nicht stimmen, da man Granitblöcke aus dem Felsen abbauen hätte wollen. Eine solche Sprengung sei dafür nicht zielführend gewesen.

Dem BF sei jegliche Asylrelevanz abzusprechen. Eine Gefährdung auf Grund ethnischer, nationaler oder religiöser Zugehörigkeit, seiner politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer besonderen sozialen Gruppe habe der BF nicht einmal behauptet. Aus seinem ganzen Vorbringen würde sich nicht der geringste Anhaltspunkt auf das Vorliegen einer Gefährdung seiner Person durch den indischen Staat bzw. einer Gefährdung, vor der der BF zu schützen der indische Staat nicht fähig und willens sei, ergeben. Es sei nicht anzunehmen, dass dem BF die Hilfe verweigert werden würde bzw. es zu keiner ernsthaft betriebenen Strafverfolgung gegen seine Angreifer kommen würde. Der BF habe zwar behauptet, dass er Anzeige bei der Polizei erstattet habe, doch habe diese ihm nur gesagt, dass er dies alleine Regeln müsse. Wenn dem BF die Polizei gesagt hätte, dass sie nicht zuständig gewesen wären, hätte er sich in seiner Angelegenheit an Rechtsanwälte wenden können.

Fraglich würde auch der zeitliche Zusammenhang mit den angeblichen fluchtauslösenden Momenten erscheinen, als dieser angegeben habe, dass die Handlungen schon im Oktober XXXX stattgefunden hätten und der BF jedoch erst im Jahr XXXX aus Indien ausgereist sei. Unglaubwürdig sei auch die Aussage gewertet worden, dass der BF in ein anderes Bundesland geflohen und dort auch von den Männern dieser Firma gefunden worden sei. Indien sei ein sehr großes Land und würde über keine Meldeverpflichtung verfügen. Insgesamt würde für das BFA feststehen, dass der BF keiner wie auch immer gearteten asylrelevanten Verfolgung ausgesetzt sein würde und dies nach einer Rückkehr nach menschlichen Ermessen auch nicht sein werde. Dass es dem BF nach einer Rückkehr nicht zumutbar sei, seinen Lebensunterhalt notfalls durch Gelegenheitsarbeiten zu verdienen oder sich beruflich anders zu orientieren, würde sich weder aus seinen Angaben ergeben noch könne in Hinblick auf die den gegenständlichen Bescheid zugrunde gelegten Länderinformationen erkannt werden, dass die objektive Lage dies von vornherein als aussichtslos erscheinen habe lassen. Dem Vorbringen des BF zu seinen Fluchtgründen könne kein Glauben geschenkt werden. Selbst bei Wahrunterstellung der Fluchtgründe, könne keine Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten erfolgen, da die Schutzwilligkeit und die Schutzfähigkeit der indischen Behörden gegeben seien. Darüber hinaus stehe dem BF auch eine inländische Fluchtalternative offen. Auch eine "refoulementschutzrechtlich" relevante Gefährdung im Falle einer Rückkehr nach Indien sei nicht gegeben.

Der BF erfülle nicht die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 AsylG. Außergewöhnliche Umstände, beispielsweise eine außergewöhnliche tiefgreifende Verwurzelung in Österreich, die dennoch im Einzelfall eine andere Beurteilung angezeigt erscheinen lassen würden, seien im Verfahren nicht hervorgekommen. Der BF würde in Indien jedenfalls besser als in Österreich verwurzelt sein und daher sei kei

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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