RS OGH 2018/12/12 15Os113/18h (15Os114/18f), 11Os69/18h, 14Os29/20a, 14Os54/20b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.2018
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Norm

StPO §106
StPO §107

Rechtssatz

Auch gegen eine erst nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens getroffene Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann in Fällen behaupteter Verletzung in einem von der Strafprozessordnung eingeräumten subjektiven Recht Einspruch wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 113/18h
    Entscheidungstext OGH 12.12.2018 15 Os 113/18h
    Beisatz: Hier: Begehren auf Akteneinsicht. (T1)
  • 11 Os 69/18h
    Entscheidungstext OGH 02.04.2019 11 Os 69/18h
  • 14 Os 29/20a
    Entscheidungstext OGH 21.07.2020 14 Os 29/20a
    Vgl; Beisatz: Die Einhaltung der durch § 193 Abs 1 zweiter Satz StPO gezogenen Grenzen ist nicht Gegenstand des Rechtsschutzes im Verfahren über einen Antrag auf Fortführung, sondern eines gegen solcherart von der Staatsanwaltschaft angeordnete oder durchgeführte „Ermittlungen oder Beweisaufnahmen“ gerichteten Einspruchs wegen Rechtsverletzung. (T2)
  • 14 Os 54/20b
    Entscheidungstext OGH 21.07.2020 14 Os 54/20b
    Vgl; Beis wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132414

Im RIS seit

28.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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