Norm
ABGB §864aRechtssatz
Die vierwöchige Rechnungslegungsfrist für Regieleistungen (laufend ab deren Bestätigung) kann weder als versteckt iSv § 864a ABGB, noch als gröblich benachteiligend iSv § 879 Abs 3 ABGB bezeichnet werden. Im Baugewerbe muss im Zusammenhang mit Regieleistungen mit kurzen Rechnungslegungsfristen gerechnet werden. Um Mehrkosten durch Regieleistungen einigermaßen gesichert abschätzen zu können, bedarf es einer möglichst kurzfristigen Verrechnung, um diese Mehrkosten in Relation zu den projektierten Kosten setzen und gegebenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00007:2017:RWH0000055Im RIS seit
13.02.2019Zuletzt aktualisiert am
13.02.2019