RS OGH 2017/3/15 50R103/16b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2017
beobachten
merken

Norm

ABGB §864a
ABGB §879 Abs3

Rechtssatz

Die vierwöchige Rechnungslegungsfrist für Regieleistungen (laufend ab deren Bestätigung) kann weder als versteckt iSv § 864a ABGB, noch als gröblich benachteiligend iSv § 879 Abs 3 ABGB bezeichnet werden. Im Baugewerbe muss im Zusammenhang mit Regieleistungen mit kurzen Rechnungslegungsfristen gerechnet werden. Um Mehrkosten durch Regieleistungen einigermaßen gesichert abschätzen zu können, bedarf es einer möglichst kurzfristigen Verrechnung, um diese Mehrkosten in Relation zu den projektierten Kosten setzen und gegebenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00007:2017:RWH0000055

Im RIS seit

13.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten