Norm
ABGB §1168 Abs1Rechtssatz
Eine Vereinbarung eines pauschalierten Bearbeitungsentgelts gemäß § 1168 Abs 1 erster Satz ABGB für den Fall der Stornierung eines Fluges durch den Fluggast zusätzlich zum (gekürzten) Entgeltanspruch in vorformulierten Vertragsbestimmungen ist gemäß § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00007:2018:RWH0000054Im RIS seit
13.02.2019Zuletzt aktualisiert am
13.02.2019