RS OGH 2018/11/30 13Os49/16d, 13Os155/18w, 12Os155/18p, 15Os84/18v, 12Os23/18a, 11Os127/18p (11Os128

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Veröffentlicht am 30.11.2018
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Norm

StPO §363a

Rechtssatz

Ein Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens kann auch im erweiterten Anwendungsbereich des § 363a StPO ? dessen Wortlaut folgend ? nur wegen einer Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle gestellt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132365

Im RIS seit

07.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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