RS OGH 2018/10/31 7Ob105/18v, 7Ob214/17x, 7Ob8/18d

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Veröffentlicht am 26.09.2018
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Rechtssatz

Der Sozialversicherungsträger, der den Schädiger nach § 334 ASVG in Anspruch nimmt und damit einen eigenständigen Rückgriffsanspruch geltend macht, ist in Bezug auf die Haftpflichtversicherung geschädigter Dritter iSd §§ 156, 157 VersVG.Der Sozialversicherungsträger, der den Schädiger nach Paragraph 334, ASVG in Anspruch nimmt und damit einen eigenständigen Rückgriffsanspruch geltend macht, ist in Bezug auf die Haftpflichtversicherung geschädigter Dritter iSd Paragraphen 156, 157, VersVG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132325

Im RIS seit

09.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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