RS OGH 2018/11/13 11Os106/18z, 14Os84/21s, 11Os93/21t, 14Os14/22y

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Veröffentlicht am 13.11.2018
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Norm

StGB §28
SMG §28a Abs1
StPO §281 Abs1 Z10

Rechtssatz

Die ? in kurzer zeitlicher Abfolge bei einheitlicher Motivationslage gesetzte ? mehrmalige Ein- und Ausfuhr der tatverfangenen Suchtgiftmenge (ie deren Transport über mehrere Staatsgrenzen hinweg) bildet eine tatbestandliche Handlungseinheit. Es ist daher verfehlt, sie mehreren Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall (und Abs 4 Z 3) SMG zu unterstellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132322

Im RIS seit

09.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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