Norm
StGB §28Rechtssatz
Die ? in kurzer zeitlicher Abfolge bei einheitlicher Motivationslage gesetzte ? mehrmalige Ein- und Ausfuhr der tatverfangenen Suchtgiftmenge (ie deren Transport über mehrere Staatsgrenzen hinweg) bildet eine tatbestandliche Handlungseinheit. Es ist daher verfehlt, sie mehreren Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall (und Abs 4 Z 3) SMG zu unterstellen.Die ? in kurzer zeitlicher Abfolge bei einheitlicher Motivationslage gesetzte ? mehrmalige Ein- und Ausfuhr der tatverfangenen Suchtgiftmenge (ie deren Transport über mehrere Staatsgrenzen hinweg) bildet eine tatbestandliche Handlungseinheit. Es ist daher verfehlt, sie mehreren Verbrechen des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, zweiter und dritter Fall (und Absatz 4, Ziffer 3,) SMG zu unterstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132322Im RIS seit
09.01.2019Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022