RS OGH 2018/8/28 11Os47/18y, 11Os47/19z, 12Os98/20h (12Os99/20f), 14Os83/21v, 14Os2/22h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.2018
beobachten
merken

Norm

MRK Art6
7.ZPMRK Art2

Rechtssatz

Der unter Gesetzesvorbehalt stehende Art 2 Abs 1 7. ZPMRK gewährt kein generelles (Grund?)Recht auf Beweisaufnahme im Berufungsverfahren. Eine Verletzung von Art 6 MRK liegt nur dann vor,  wenn das Berufungsgericht (bei voller Kognitionsbefugnis in der Schuldfrage) von der Beweiswürdigung des Erstgerichts zum Nachteil des Angeklagten ohne unmittelbare Beweisaufnahme abweicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132214

Im RIS seit

04.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten