Norm
ABGB §1323 BRechtssatz
Aus dem Grundsatz der Naturalrestitution folgt, dass bei einem Schaden in Form des Entstehens einer Verbindlichkeit auch ein Freistellungsanspruch des Geschädigten gegenüber dem Schädiger jedenfalls dann anzuerkennen ist, wenn die konkrete Verbindlichkeit zu Gunsten des dritten Gläubigers bereits entstanden ist und von ihm auch geltend gemacht und damit fällig gestellt wurde. In diesem Fall kann der Geschädigte grundsätzlich ein Begehren auf Befreiung von dieser konkreten Verbindlichkeit gegenüber dem Schädiger stellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Schadenersatzrechtlicher Befreiungsanspruch Freistellungsbegehren Befreiungsbegehren Beseitigungsanspruch BefreiungsrenteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132150Im RIS seit
28.08.2018Zuletzt aktualisiert am
28.08.2018