RS OGH 2018/3/22 2Ob164/17g, 2Ob181/19k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2018
beobachten
merken

Norm

ABGB §1325 E2

Rechtssatz

Bei der Ermittlung des Ergänzungsanspruchs auf Schmerzengeld infolge des nachträglichen Eintritts von ex ante unvorhersehbaren Unfallfolgen sind die durch einen Vergleich im Sinne einer Globalbemessung bereits abgefundenen Schmerzen nicht mehr zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132111

Im RIS seit

02.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten