Norm
ABGB §1325 E2Rechtssatz
Bei der Ermittlung des Ergänzungsanspruchs auf Schmerzengeld infolge des nachträglichen Eintritts von ex ante unvorhersehbaren Unfallfolgen sind die durch einen Vergleich im Sinne einer Globalbemessung bereits abgefundenen Schmerzen nicht mehr zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132111Im RIS seit
02.08.2018Zuletzt aktualisiert am
16.09.2020