RS OGH 2018/3/14 15Os3/18g

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Veröffentlicht am 14.03.2018
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Rechtssatz

Eine – selbst an drei aufeinander folgenden Tagen bewirkte – bloße Schlafverzögerung bei dennoch möglichem Schlaf stellt noch keine Folge von solcher Erheblichkeit dar, die der Annahme der Privilegierung nach § 142 Abs 2 StGB entgegenstünde.Eine – selbst an drei aufeinander folgenden Tagen bewirkte – bloße Schlafverzögerung bei dennoch möglichem Schlaf stellt noch keine Folge von solcher Erheblichkeit dar, die der Annahme der Privilegierung nach Paragraph 142, Absatz 2, StGB entgegenstünde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131973

Im RIS seit

30.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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