RS OGH 2017/12/15 1Ob214/17b

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Veröffentlicht am 15.12.2017
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Norm

ABGB §879 Abs3 E

Rechtssatz

Eine Berufung auf § 897 Abs 3 ABGB kommt nicht in Betracht, wenn der vermeintlich benachteiligte Vertragspartner den (von einem Dritten) vorformulierten Mustervertrag selbst in das Vertragswerk eingeführt hat.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 214/17b
    Entscheidungstext OGH 15.12.2017 1 Ob 214/17b
    Das gilt auch, wenn dieser Mustervertrag inhaltlich weitgehend mit dem vom anderen Vertragspartner ursprünglich vorgeschlagenen Vertragsentwurf übereinstimmt. (T1)
    Beisatz: Bestimmte Vertragsklauseln könnten aber im Sinne des § 879 Abs 1 ABGB unwirksam sein. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131882

Im RIS seit

08.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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