RS OGH 2017/11/29 7Ob53/17w

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Veröffentlicht am 29.11.2017
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Norm

ABGB §914 IIIh
ARB 2003 Art8.1.4
VersVG §62

Rechtssatz

Das unentschuldigte Fernbleiben des Versicherungsnehmers von seiner Parteieneinvernahme kann, wenn es sich dabei um ein wesentliches Beweismittel handelt, eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung nach Art 8.1.4 ARB 2003 begründen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Kostenminderung; Schadensminderung; Rechtsschutzversicherung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131871

Im RIS seit

27.02.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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