RS OGH 2018/1/18 36R349/17s

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Veröffentlicht am 18.01.2018
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Norm

ABGB §1375

Rechtssatz

Die Reparaturfreigabe der Versicherung in einem eigens dafür vorgesehenen EDV-System (sogenanntes Ampelsystem) gegenüber der vom Geschädigten beauftragten Werkstatt kann ein konstitutives Anerkenntnis bewirken.

Entscheidungstexte

  • 36 R 349/17s
    Entscheidungstext LG für ZRS Wien 18.01.2018 36 R 349/17s
  • 36 R 158/18d
    Entscheidungstext LG für ZRS Wien 13.12.2018 36 R 158/18d
    Die schriftliche Erklärung der Versicherung gegenüber dem Rechtsanwalt des Anspruchstellers, in der unter Anschluss eines Besichtigungsberichts bestätigt wird, dass ein Haftpflichtschaden "dem Grunde nach in Ordnung" gehe, kann ein konstitutives Anerkenntnis bewirken.

Schlagworte

Anerkenntnis, Ampelsystem, Reparaturfreigabe, Bestätigungsschreiben, Haftpflichtversicherung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2018:RWZ0000206

Im RIS seit

20.02.2018

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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