Norm
ABGB §1375Rechtssatz
Die Reparaturfreigabe der Versicherung in einem eigens dafür vorgesehenen EDV-System (sogenanntes Ampelsystem) gegenüber der vom Geschädigten beauftragten Werkstatt kann ein konstitutives Anerkenntnis bewirken.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Anerkenntnis, Ampelsystem, Reparaturfreigabe, Bestätigungsschreiben, HaftpflichtversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2018:RWZ0000206Im RIS seit
20.02.2018Zuletzt aktualisiert am
02.03.2022