Norm
ASVG §162 Abs3 litbRechtssatz
§ 162 Abs 3 lit b erfasst auch Zeiten, in denen die Versicherte infolge eines durch das Verbot der Leistung von Überstunden gemäß § 8 MSchG bedingten Entfalls von (ansonsten geleisteter) Überstundenarbeit Einkommenseinbußen erlitten hat.Paragraph 162, Absatz 3, Litera b, erfasst auch Zeiten, in denen die Versicherte infolge eines durch das Verbot der Leistung von Überstunden gemäß Paragraph 8, MSchG bedingten Entfalls von (ansonsten geleisteter) Überstundenarbeit Einkommenseinbußen erlitten hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131847Im RIS seit
01.02.2018Zuletzt aktualisiert am
19.12.2024