Norm
IO §58 Z2Rechtssatz
Der (Wertersatz-)Verfall nach § 20 StGB ist keine Geldstrafe iSd § 58 Z 2 IO, weil es sich um eine rein vermögensrechtliche Anordnung ohne strafähnlichen Charakter handelt.Der (Wertersatz-)Verfall nach Paragraph 20, StGB ist keine Geldstrafe iSd Paragraph 58, Ziffer 2, IO, weil es sich um eine rein vermögensrechtliche Anordnung ohne strafähnlichen Charakter handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131767Im RIS seit
15.01.2018Zuletzt aktualisiert am
02.09.2020