Norm
StGB §61Rechtssatz
Bei § 164 StGB ist auch die Änderung einer (in Bezug auf die Vortat anzuwendenden) strafrechtlichen Ausfüllungsnorm im Rahmen des Günstigkeitsvergleichs zu berücksichtigen.Bei Paragraph 164, StGB ist auch die Änderung einer (in Bezug auf die Vortat anzuwendenden) strafrechtlichen Ausfüllungsnorm im Rahmen des Günstigkeitsvergleichs zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131759Im RIS seit
09.01.2018Zuletzt aktualisiert am
09.01.2018