RS OGH 2014/12/16 5Ob159/14i

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Veröffentlicht am 16.12.2014
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Norm

MRG §45 Abs3

Rechtssatz

§ 45 Abs 3 letzter Satz MRG ist so auszulegen, dass er nur tatsächlich vom Vermieter in den jeweiligen Verrechnungsjahren zu zahlende Beträge erfasst und nicht fiktive Absetzbeträge. Dieses Verständnis schließt auch eine willkürliche Festsetzung einer Amortisationszeit durch den Vermieter aus.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 159/14i
    Entscheidungstext OGH 16.12.2014 5 Ob 159/14i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129911

Im RIS seit

10.03.2015

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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