RS OGH 2014/10/30 8Ob71/14w

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Veröffentlicht am 30.10.2014
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Rechtssatz

Der unter Berufung auf seine Eintrittsberechtigung gemäß § 14 Abs 3 MRG einschreitende (einfache) Nebenintervenient kann auch dann Einwendungen gegen die Aufkündigung erheben, wenn der Aufgekündigte selbst keine Einwendungen erhoben hat.Der unter Berufung auf seine Eintrittsberechtigung gemäß Paragraph 14, Absatz 3, MRG einschreitende (einfache) Nebenintervenient kann auch dann Einwendungen gegen die Aufkündigung erheben, wenn der Aufgekündigte selbst keine Einwendungen erhoben hat.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 30.10.2014 8 Ob 71/14w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129782

Im RIS seit

14.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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