Norm
ZPO §17 ARechtssatz
Der unter Berufung auf seine Eintrittsberechtigung gemäß § 14 Abs 3 MRG einschreitende (einfache) Nebenintervenient kann auch dann Einwendungen gegen die Aufkündigung erheben, wenn der Aufgekündigte selbst keine Einwendungen erhoben hat.Der unter Berufung auf seine Eintrittsberechtigung gemäß Paragraph 14, Absatz 3, MRG einschreitende (einfache) Nebenintervenient kann auch dann Einwendungen gegen die Aufkündigung erheben, wenn der Aufgekündigte selbst keine Einwendungen erhoben hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129782Im RIS seit
14.01.2015Zuletzt aktualisiert am
14.01.2015