Norm
StGB §12 AaRechtssatz
Das Verbrechen des betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter?, Urlaubs? und Abfertigungsgesetz nach § 153d Abs 1 und 2 StGB ist ein unrechtsgeprägtes Sonderdelikt. Für die Strafbarkeit des extranen Bestimmungstäters ist daher auch hier zu verlangen, dass der Intraneus „in bestimmter Weise“ (§ 14 Abs 1 zweiter Satz StGB) an der Tat mitgewirkt, dh die Anmeldung der Dienstnehmer dolos vorgenommen hat („betrügerisch vorenthält“; vgl RIS-Justiz RS0116032).Das Verbrechen des betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter?, Urlaubs? und Abfertigungsgesetz nach Paragraph 153 d, Absatz eins und 2 StGB ist ein unrechtsgeprägtes Sonderdelikt. Für die Strafbarkeit des extranen Bestimmungstäters ist daher auch hier zu verlangen, dass der Intraneus „in bestimmter Weise“ (Paragraph 14, Absatz eins, zweiter Satz StGB) an der Tat mitgewirkt, dh die Anmeldung der Dienstnehmer dolos vorgenommen hat („betrügerisch vorenthält“; vergleiche RIS-Justiz RS0116032).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129628Im RIS seit
06.10.2014Zuletzt aktualisiert am
13.01.2015