Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Die inkriminierte Klausel 2. verbietet dem Verbraucher (Kreditkartenkunden), vom Vertragsunternehmen Rückerstattungen in bar anzunehmen, und verweist ihn lediglich auf die Rückerstattung durch das Vertragsunternehmen in der Form einer Gutschrift auf sein Kartenkonto. Für dieses Verbot der Rückerstattung von Bargeld für Waren? und Dienstleistungen, die mit der Kreditkarte erworben wurden, besteht keine sachliche Rechtfertigung, sodass die Klausel gegen § 879 Abs 3 ABGB verstößt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129618Im RIS seit
02.10.2014Zuletzt aktualisiert am
12.04.2016