Norm
EG-RL 2005/29/EG - Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken UGP-RL 32005L0029 Art5Rechtssatz
Ist eine Geschäftspraktik irreführend iSd § 2 Abs 1 UWG, so ist sie unlauter und daher verboten, ohne dass auch noch zu prüfen wäre, ob die berufliche Sorgfalt eingehalten wurde.Ist eine Geschäftspraktik irreführend iSd Paragraph 2, Absatz eins, UWG, so ist sie unlauter und daher verboten, ohne dass auch noch zu prüfen wäre, ob die berufliche Sorgfalt eingehalten wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129125Im RIS seit
14.01.2014Zuletzt aktualisiert am
07.06.2023