Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Eine Vertragsbestimmung, die dem Kreditgeber die Möglichkeit einer ? wenn auch an die Einhaltung einer an sich angemessenen Kündigungsfrist gebundenen ? Kündigung eines befristeten Kreditverhältnisses ohne Grund einräumt, ist gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129106Im RIS seit
08.01.2014Zuletzt aktualisiert am
01.02.2016