RS OGH 2013/10/16 7Ob154/13t

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Veröffentlicht am 16.10.2013
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Norm

ABGB §879 Abs3 E

Rechtssatz

Eine Vertragsbestimmung, die dem Kreditgeber die Möglichkeit einer ? wenn auch an die Einhaltung einer an sich angemessenen Kündigungsfrist gebundenen ? Kündigung eines befristeten Kreditverhältnisses ohne Grund einräumt, ist gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 154/13t
    Entscheidungstext OGH 16.10.2013 7 Ob 154/13t
    Bem: Siehe nunmehr auch § 990 ABGB idF DaKRÄG (BGBl I Nr 28/2010), der hier noch nicht anwendbar war. (T1);
    Veröff: SZ 2013/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129106

Im RIS seit

08.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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