RS OGH 2013/5/23 7Ob27/13s

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Veröffentlicht am 23.05.2013
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Norm

ABGB §857

Rechtssatz

Voraussetzung für die Anwendung des § 857 ABGB ist das Vorliegen einer Scheidewand, das heißt, es muss sich um eine grenzüberschreitende Abgrenzung handeln. Nur in einem solchen Fall oder wenn unklar ist, auf welchem Grundstück die Abgrenzung errichtet ist, kann sich überhaupt die Frage stellen, ob Mit? oder Alleineigentum an der Grenzanlage zu vermuten ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 27/13s
    Entscheidungstext OGH 23.05.2013 7 Ob 27/13s
    Veröff: SZ 2013/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128838

Im RIS seit

18.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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