RS OGH 2009/7/14 4Ob60/09s

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Veröffentlicht am 14.07.2009
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Norm

KartG 2005 §5 Abs1 Z3
UWG §1 Abs1 Z1 C9a

Rechtssatz

Verstößt ein Marktbeherrscher gegen das Diskriminierungsverbot des § 5 Abs 1 Z 3 KartG, so greift er nicht nur in den Wettbewerb auf dem vor- oder nachgelagerten Markt ein, sondern verändert auch die vom Gesetz für den Sonderfall eines „beherrschten" Marktes als angemessen angesehene Ausgangslage für den Wettbewerb auf seiner eigenen Wirtschaftsstufe. Damit beeinträchtigt er den Wettbewerb anderer Unternehmen im Sinne von § 1 Abs 1 Z 1 UWG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124959

Im RIS seit

13.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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