RS OGH 2009/2/23 8Ob150/08d

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Veröffentlicht am 23.02.2009
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Norm

ABGB §877
ABGB §932 IIIe
ABGB §1435

Rechtssatz

Nach Wandlung hat eine Zug-um-Zug-Verurteilung über Einwand des Beklagten auch dann stattzufinden, wenn der Wandlungskläger bereits außergerichtlich vergeblich gegenseitige Rückabwicklung angeboten hatte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124557

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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