RS OGH 1920/11/8 2R200/20, 6Ob544/94, 7Ob569/94 (7Ob570/94), 7Ob271/02g, 4Ob5/20v

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Veröffentlicht am 08.11.1920
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Norm

JN §54
ZPO §408

Rechtssatz

Der Entschädigungsbetrag nach § 408 ZPO ist ein selbständiger Anspruch mit selbständigem Rechtsgrund; er fällt nicht unter die im § 54 JN aufgezählten Nebenforderungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0041183

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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