RS OGH 1921/11/22 2Ob871/21, 6Ob169/07g, 7Ob63/12h, 2Ob126/13p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1921
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Norm

ABGB §440

Rechtssatz

Im Falle der Doppelveräußerung einer Liegenschaft steht dem ersten Käufer gegen den zweiten bücherlich eingetragenen Käufer kein Anspruch auf Herausgabe der Liegenschaft zu.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 871/21
    Entscheidungstext OGH 22.11.1921 2 Ob 871/21
    Veröff: SZ 3/114
  • 6 Ob 169/07g
    Entscheidungstext OGH 13.09.2007 6 Ob 169/07g
    Gegenteilig; Bem: Vgl RS0011226; RS0011224; RS0011118. (T1); Beisatz: Demjenigen, der die Liegenschaft als Erster außerbücherlich erworben und in Besitz genommen hat, steht ein schadenersatzrechtlicher Herausgabeanspruch (Naturalrestitution nach §1323 ABGB) - und bei dessen Untunlichkeit ein Geldersatzanspruch - zu, wenn der Zweiterwerber dessen - durch den Besitz verstärktes - Forderungsrecht kannte oder bei gehöriger Aufmerksamkeit kennen musste. Der schadenersatzrechtliche Herausgabeanspruch gegen den Zweiterwerber besteht schon dann, wenn er leicht fahrlässig das durch den Besitz verstärkte Forderungsrecht des Ersterwerbers nicht erkannte. (T2);
  • 7 Ob 63/12h
    Entscheidungstext OGH 25.04.2012 7 Ob 63/12h
    Gegenteilig; Bem wie T1; Beis wie T2
  • 2 Ob 126/13p
    Entscheidungstext OGH 14.11.2013 2 Ob 126/13p
    Gegenteilig; Beis wie T1; Beis wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0015122

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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