RS OGH 1922/5/8 4Os208/22

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Veröffentlicht am 08.05.1922
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Norm

StPO §15

Rechtssatz

Gegen Entscheidungen des Berufungsgerichtes im vereinfachten Verfahren, die weder die Beschwerde gegen die außerhalb der Hauptverhandlung vom Einzelrichter gefaßten Beschlüsse noch die Beschwerde gegen die Verhängung oder Aufhebung der Haft und gegen die Bestimmung der Versicherungssumme betreffen, ist Beschwerdeführung nach § 15 StPO nicht ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

  • 4 Os 208/22
    Entscheidungstext OGH 08.05.1922 4 Os 208/22
    Veröff: SSt II/47

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0096453

Dokumentnummer

JJR_19220508_OGH0002_0040OS00208_2200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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