Norm
ABGB §186Rechtssatz
Ein Pflegschaftsvertrag, in dem die Mutter auf die ihr dem Kinde gegenüber zustehenden Rechte verzichtet und sich jeder Einflußnahme auf dessen Verpflegung und Erziehung begibt, bedarf der vormundschaftsbehördlichen Genehmigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0048894Dokumentnummer
JJR_19250915_OGH0002_0010OB00778_2500000_001