Norm
ABGB §1012Rechtssatz
Der zur Rechnungslegung verpflichtete Machthaber hat die Rechnungsbelege dem Machtgeber vorzulegen, nicht aber auszufolgen. (Ausfolgepflicht erst nach Genehmigung der Rechnung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0022012Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2011