Norm
EO §35 AcRechtssatz
Der auf Grund der einstweiligen Verfügung erwirkten Exekution kann die Vereinbarung auf das Ruhen des Verfahrens mittels Klage nach § 35 EO entgegengesetzt werden.Der auf Grund der einstweiligen Verfügung erwirkten Exekution kann die Vereinbarung auf das Ruhen des Verfahrens mittels Klage nach Paragraph 35, EO entgegengesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0000731Dokumentnummer
JJR_19260504_OGH0002_0010OB00375_2600000_001