Rechtssatz
§ 53 Abs 4 AO verlangt nicht die ausdrückliche Setzung der Nachfrist im Mahnschreiben, wenn die im Ausgleiche vereinbarte Frist tatsächlich gewährt wurde.Paragraph 53, Absatz 4, AO verlangt nicht die ausdrückliche Setzung der Nachfrist im Mahnschreiben, wenn die im Ausgleiche vereinbarte Frist tatsächlich gewährt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0051943Dokumentnummer
JJR_19270914_OGH0002_0020OB00906_2700000_001