Norm
ABGB §1497 IIIRechtssatz
Für die Unterbrechung der Verjährung ist, wenn der Anspruch erst im Wege der Klageänderung geltend gemacht wird, nicht die Zeit der Klageanbringung entscheidend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0034740Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.02.2026