Rechtssatz
§ 45 JN schließt auch eine amtswegige Prüfung der Zuständigkeit durch das Rechtsmittelgericht aus.Paragraph 45, JN schließt auch eine amtswegige Prüfung der Zuständigkeit durch das Rechtsmittelgericht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0046298Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.05.2012