Norm
EO §35 BRechtssatz
Auf Grund einer den Anspruch hemmenden Tatsache, die erst nach Beginn der Exekutionsführung eingetreten ist, aber das Pfandrecht nicht berührt, kann der Verpflichtete nicht Einwendungen nach § 35 EO erheben.Auf Grund einer den Anspruch hemmenden Tatsache, die erst nach Beginn der Exekutionsführung eingetreten ist, aber das Pfandrecht nicht berührt, kann der Verpflichtete nicht Einwendungen nach Paragraph 35, EO erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0001441Dokumentnummer
JJR_19310120_OGH0002_0020OB01232_3000000_001