Norm
EO §388Rechtssatz
Die Anfechtung der gemäß § 388 EO vom Vorsitzenden gefaßten Beschlüsse mit Rekurs ist unzulässig, wenn nicht früher deren Abänderung gemäß § 516 ZPO beantragt wurde.Die Anfechtung der gemäß Paragraph 388, EO vom Vorsitzenden gefaßten Beschlüsse mit Rekurs ist unzulässig, wenn nicht früher deren Abänderung gemäß Paragraph 516, ZPO beantragt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0005147Dokumentnummer
JJR_19311230_OGH0002_0040OB00612_3100000_001